Verteilinfos

Es ist erlaubt, Traktate in Briefkästen einzuwerfen, allerdings nicht, wenn u.a. dort ein Hinweis wie „Keine Werbung" angebracht ist. Flyer dürfen nicht an parkenden Autos oder Fahrrädern angebracht werden. Sie dürfen nicht in Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, Kaufhäusern, Geschäftspassagen oder Parkhäusern ohne Genehmigung des Eigentümers, Betreibers, bzw. einer zuständigen Person verteilt oder ausgelegt werden.


Das persönliche Ansprechen von Passanten ist erlaubt, solange dies nicht in aufdringlicher Weise jeglicher Art geschieht (Galater 5:22). Bei Verteilaktionen auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. in der Fußgängerzone kann möglicherweise eine Erlaubnis des Ordnungsamtes nötig sein. Dies ist von den Bestimmungen der jeweiligen Ortsgemeinden abhängig. Für das Aufstellen eines Informationsstandes ist immer eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

 

Weggeworfene Flyer sollten sofort aufgesammelt und entsorgt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Weitergabe der Traktate in Eigenverantwortung der verteilenden Privatperson oder Gemeinde erfolgt.



Darum geht hin an die Kreuzungen der Straßen und ladet zur Hochzeit ein, so viele ihr findet!

Matthäus 22:9

GOTT, der Herr, hat mir die Zunge eines Jüngers gegeben, damit ich den Müden mit einem Wort zu erquicken wisse.

Jesaja 50:4

So geht nun hin und macht zu Jüngern alle Völker, und tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie alles halten, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Weltzeit! Amen.

Matthäus 28:19


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